
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 ALLGEMEINES
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Frank Drahs und seinen Kunden, unabhängig davon, auf welchem Weg die Bestellung erfolgt (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Online-Shop).
(2) Im Sinne dieser AGB werden sowohl Verbraucher als auch Unternehmer als Kunden betrachtet. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind, gemäß § 13 BGB. Unternehmer hingegen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gemäß § 14 BGB.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden von Frank Drahs nicht anerkannt, es sei denn, Frank Drahs hat vor oder bei Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB finden auch Anwendung, wenn Frank Drahs in Kenntnis von entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung ohne Vorbehalt ausführt.
§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
(1) Die Darstellung der Tickets auf der Webseite www.trachtennacht-fw.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, sondern lediglich eine unverbindliche Darstellung des Wareninhalts dar. Die Informationen über die angebotenen Tickets, einschließlich Preisangaben und Verfügbarkeiten, sind als Einladung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
(2) Ein Vertrag über den Erwerb von Tickets kommt ausschließlich durch den Kauf in den ausdrücklich ausgewiesenen Vorverkaufsstellen oder an der Abendkasse zustande. Der Käufer gibt durch den Erwerb des Tickets ein verbindliches Angebot zum Kauf ab, welches der Anbieter durch die Aushändigung des Tickets annimmt. Bis zur Aushändigung des Tickets bleibt der Anbieter berechtigt, das Angebot abzulehnen oder die Ticketverfügbarkeit zu ändern.
(3) Der Käufer verpflichtet sich, die angegebenen Preise sowie etwaige zusätzliche Gebühren zu entrichten. Die Zahlung hat entsprechend den in den Vorverkaufsstellen oder an der Abendkasse bekannt gegebenen Zahlungsmethoden zu erfolgen.
(4) Mit dem Erwerb des Tickets erkennt der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters an, die ihm vor dem Kauf zur Kenntnis gebracht werden. Diese Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
(5) Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Ticketvertrieb jederzeit zu ändern oder einzustellen, ohne dass hieraus Ansprüche des Käufers hergeleitet werden können.
§ 3 Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung der Veranstaltung
(1) Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, die nachweislich außerhalb des Einflussbereichs von Frank Drah liegen, wie z. B. höhere Gewalt (insbesondere Terrorakte, Attentate, Attentatsdrohungen, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr und/oder innere Unruhen, Unwetter, Überschwemmung, Pandemien/Epidemien) und/oder im Falle einer behördlichen Absage aufgrund der vorgenannten oder anderer Ereignisse, gilt die nachfolgende Ziffer §3(2)
(2) Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung nach Ziffer §3(1) sind die Parteien von ihren jeweiligen Vertragspflichten befreit. Der Rückerstattungsanspruchs des Bürgers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Etwaige Schadenersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Im Fall der Absage der Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen des Covid19-Virus gilt Ziffer §3(2) entsprechend. Dies gilt auch, wenn Frank Drahs aufgrund des Covid19-Virus nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass die Veranstaltung abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung Beteiligten oder der Gäste oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die Frank Drahs keinen Ersatz beschaffen kann.
(4) Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben. Änderungen während der Veranstaltung werden vom Veranstalter durch Durchsagen bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Gastes keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.
§4 Zutritt zum Festzeltgelände
(1) Zutritt zum Festzeltgelände erhalten nur Gäste, die über ein gültiges Ticket verfügen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Beim ersten Einlass ist das tagesgültige Einlassband und der gültige Personalausweis vorzuzeigen. Das Einlassband ist während des gesamten Aufenthalts auf dem Festzeltgelände mit sich zu führen. Beschädigte Einlassbändchen verlieren ihre Gültigkeit und müssen umgehend an der Abendkasse umgetauscht werden.
(2) Frank Drahs behält sich das Recht vor, Gästen den Zutritt zu dem Festzeltgelände aus wichtigem Grund zu verwehren. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen (z.B. Waffen, Feuerwerkskörpern oder Drogen) ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Gastes, wenn der Gast offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein wichtiger Grund für die Verweigerung des Einlasses, verliert das Ticket des Gastes seine Gültigkeit; der Ticketpreis wird nicht erstattet.
(3) Frank Drahs kann angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und/oder Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zugunsten der Gäste und/oder weiterer Beteiligter zu entsprechen. Falls dieses erforderlich ist ,ist dem Hygienekonzept von Frank Drahs und den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der aus dem Infektionsschutzgesetz resultierenden und zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Verordnungen ist Folge zu leisten. Wird die Befolgung der Anweisungen verweigert, kann Frank Drahs ein Besuchsverbot für die Veranstaltung aussprechen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und/oder Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Gastes mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und/oder mit Mutationen hiervon und/oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
§ 5 WIDERRUFSRECHt
Verbrauchern steht im Normalfall beim Abschluss von so genannten Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, auf welches der Vertragspartner explizit hinzuweisen hat.
Dieses Widerrufsrecht besteht allerdings nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Freizeitbetätigungen, soweit der Vertrag einen spezifischen Zeitraum vorsieht, § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
Frank Drahs weist daher darauf hin, dass bei den hier vertriebenen Tickets für Tische und Eintritte kein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht und dieses auch nicht vertraglich eingeräumt wird.
§ 6 HAFTUNGSBESCHRÄNKUN
Frank Drahs schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Frank Drahs.
§ 7 ERFÜLLUNGSORT – RECHTSWAHL – GERICHTSSTAND
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Fürstenwalde. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderreglung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.
(2) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind innerhalb der Europäischen Union die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, da im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein kann, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für den Geschäftssitz von Frank Drahs und den zuständigen Amts- oder Landesgericht Frankfurt/Oder. Frank Drahs ist aber auch berechtigt, den Kunden am allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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